Betreten der Fläche verboten Ø 200 mm, ASR A1.3/ ISO 7010, P024

Betreten der Fläche verboten Ø 200 mm, ASR A1.3/ ISO 7010, P024

Normaler Preis €8,00
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Material

Der Artikel beschreibt das Verbotsschild "Betreten der Fläche verboten" mit einem Durchmesser von 200 mm, das den Standards ASR A1.3 und ISO 7010 für Sicherheitskennzeichnungen entspricht.

Das Kunststoffschild weist eine Dicke von 1 mm und die selbstklebende Folie eine Dicke von 0,1 mm auf.

Das Verbotsschild zeigt das international anerkannte Symbol für das Verbot des Betretens einer bestimmten Fläche. Es besteht aus einem roten Kreis mit einem weißen Piktogramm einer Person, die durchgestrichen ist. Dieses Symbol ist allgemein verständlich und wird verwendet, um Menschen darauf hinzuweisen, dass das Betreten einer bestimmten Fläche nicht erlaubt ist.

Das Schild erfüllt die Anforderungen der ASR A1.3, der Technischen Regel für Arbeitsstätten, und der ISO 7010, der internationalen Norm für Sicherheitskennzeichnungen. Dies stellt sicher, dass das Schild gut sichtbar ist und eine klare Botschaft übermittelt.

Das Verbotsschild "Betreten der Fläche verboten" mit einem Durchmesser von 200 mm wird in verschiedenen Umgebungen eingesetzt, einschließlich Baustellen, Industrieanlagen, Lagerhallen, Sicherheitsbereichen und anderen Orten, an denen das Betreten aus Sicherheitsgründen untersagt ist.

Es gibt verschiedene Gründe, warum das Betreten einer bestimmten Fläche verboten sein kann, wie zum Beispiel Gefahrstoffe, instabile Strukturen, laufende Arbeiten oder andere potenzielle Gefahrenquellen. Das Schild dient dazu, Menschen darauf hinzuweisen, dass sie die betreffende Fläche nicht betreten dürfen, um Verletzungen oder Unfälle zu vermeiden.

Das Verbotsschild "Betreten der Fläche verboten" trägt dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz oder an anderen Standorten zu gewährleisten, indem es Menschen auf die bestehenden Gefahren hinweist und sie davon abhält, die betroffene Fläche zu betreten. Es ist ein wichtiges Mittel, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern und sicherzustellen, dass die erforderlichen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.