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Zoll AED 3 - Defibrillator
Zoll AED 3 - Defibrillator
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Der Zoll AED 3™ ist ein moderner automatisierter externer Defibrillator (AED) für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Ersthelfer. Dank seiner einfachen Bedienung, Echtzeit-Feedback und WLAN-Anbindung sorgt er für eine schnelle und effektive Wiederbelebung.
Vollautomat oder Halbautomat – Was ist der Unterschied?
🔹 Vollautomat: Gibt den Schock automatisch ab, sobald es sicher ist. Perfekt für Laien, da kein Knopfdruck nötig ist.
🔹 Halbautomat: Der Helfer muss nach Aufforderung den Schock selbst auslösen. Ideal für geschulte Anwender.
Top-Features des Zoll AED 3™
✔ Einfache Bedienung mit LCD-Touchscreen & Farbdarstellung
✔ Erwachsenen- & Kindermodus mit einer Elektrode für beide
✔ Direktes Feedback zur Herzdruckmassage (akustisch & visuell)
✔ Schnelle Schockbereitstellung (< 8 Sekunden beim ersten, 3–5 Sekunden beim zweiten)
✔ Updatefähig über WLAN & USB
Technische Daten & Lieferumfang
✅ Schocktherapie:
- Erwachsene: 120 J, 150 J, 200 J
- Kinder: 50 J, 70 J, 85 J (auf Knopfdruck aktivierbar)
✅ Haltbarkeit:
- Elektroden: 60 Monate
- Batterie: Bis zu 4 Jahre
✅ Zubehör: Notfallset mit Handschuhen, Beatmungstuch, Schere, Einmalrasierer & Reinigungstüchern
Wichtiger Hinweis!
Alle externen Defibrillatoren sind innerhalb Deutschlands gemäß §10 MPBetreibV einweisungspflichtig! Die MPBetreibV beschreibt, das ein AED nur betrieben werden darf, wenn ein eingewiesener Gerätebeauftragter vorhanden ist. Der Betreiber unterliegt der Pflicht, dass bei der Anschaffung eines Defibrillators, kurz AED (Automatisierter Externer Defibrillator), auch eine Geräteeinweisung des Herstellers durchgeführt werden muss. Dafür hat er nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung selbst zu sorgen.Es muss mindestens ein Medizinproduktegerätebeauftragter innerhalb der Firma benannt sein. Die Einweisung wird von speziell geschultem Personal durchgeführt, welche eine hersteller- und modellabhängige Autorisierung von Herstellerseite aufweisen können. Damit ist die Einweisung nach §10 MPBetreibV erfüllt. Eine allgemeine Defibrillatorschulung im Rahmen eines Erste-Hilfe-Kurses kann somit nicht als Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebene Einweisung dienen.
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