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ZOLL AED Plus AED Defibrillator
ZOLL AED Plus AED Defibrillator
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ZOLL AED Plus™ – Intelligente Lebensrettung mit Echtzeit-Feedback
Der ZOLL AED Plus™ ist ein benutzerfreundlicher und zuverlässiger automatisierter externer Defibrillator (AED), der sowohl Laien als auch geschulte Ersthelfer optimal unterstützt. Dank Real CPR Help® gibt er akustische und visuelle Anweisungen zur Verbesserung der Herzdruckmassage und sorgt für eine effektive Reanimation.
Vollautomat oder Halbautomat – Was ist der Unterschied?
🔹 Vollautomat: Erkennt einen schockbaren Rhythmus und gibt den Schock automatisch ab. Perfekt für Laien.
🔹 Halbautomat: Der Helfer bestätigt den Schock per Knopfdruck. Ideal für professionelle Anwender.
Top-Features des ZOLL AED Plus™
✔ Benutzerführung über Sprache, Text & Piktogramme auf einem tageslichttauglichen Display
✔ Real CPR Help® Echtzeit-Feedbacksystem: Unterstützt die optimale Herzdruckmassage mit klaren Anweisungen („Fester Drücken“, „Gute Herzdruckmassage“)
✔ AED-Deckel als Hilfsmittel für die HLW nutzbar
✔ Eskalierende Schockenergie (120 J, 150 J, 200 J) für angepasste Therapie
✔ Regelmäßige Selbsttests sichern die Einsatzbereitschaft
Technische Daten & Lieferumfang
✅ Haltbarkeit:
- Elektroden (CPR-D Padz®): 5 Jahre
- Batterie: Bis zu 5 Jahre
✅ Robust & zuverlässig:
- Schutzklasse IP55: Hohe Widerstandsfähigkeit gegen Staub & Wasser (Schwallwasserschutz)
- 5 + 2 Jahre Garantie für langfristige Sicherheit
✅ Praktische Extras:
- Funktionstasche für eine geordnete Aufbewahrung
Wichtiger Hinweis!
Alle externen Defibrillatoren sind innerhalb Deutschlands gemäß §10 MPBetreibV einweisungspflichtig! Die MPBetreibV beschreibt, das ein AED nur betrieben werden darf, wenn ein eingewiesener Gerätebeauftragter vorhanden ist. Der Betreiber unterliegt der Pflicht, dass bei der Anschaffung eines Defibrillators, kurz AED (Automatisierter Externer Defibrillator), auch eine Geräteeinweisung des Herstellers durchgeführt werden muss. Dafür hat er nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung selbst zu sorgen.Es muss mindestens ein Medizinproduktegerätebeauftragter innerhalb der Firma benannt sein. Die Einweisung wird von speziell geschultem Personal durchgeführt, welche eine hersteller- und modellabhängige Autorisierung von Herstellerseite aufweisen können. Damit ist die Einweisung nach §10 MPBetreibV erfüllt. Eine allgemeine Defibrillatorschulung im Rahmen eines Erste-Hilfe-Kurses kann somit nicht als Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebene Einweisung dienen.
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